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Patientenverfügung

Was die Patientenverfügung regelt

Was wird in einer Patientenverfügung festgelegt?

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten gesundheitlichen Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnde Ärztin bzw. den Arzt.

Sie kann sich allerdings auch zusätzlich an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten.

 

Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft

Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Pfleger nur dann verbindlich, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr bilden bzw. äußern kann.

Das kann z. B. im Endstadium einer schweren, unheilbaren Krankheit der Fall sein.

Insbesondere bei einer Gehirnschädigung, wie nach einem Schlaganfall, kann eine solche Situation gegeben sein.

Besonders häufig ist auch eine schwere Gehirnschädigung bei einer Demenzerkrankung in Verbindung mit einer schweren Pflegebedürftigkeit.

In einer Patientenverfügung werden in der Regel Beispielsituationen aufgeführt, wie z. B. ob einer künstliche Beatmung oder einer Organspende zugestimmt wird oder diese abgelehnt wird.

 

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer persönlichen Patientenverfügung. 

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Telefon: 09267 59296-40

Email:  info@bs-vollmachten.de

 

 

Patientenverfügung rechtzeitig verfassen

Fest steht: Eine Patientenverfügung sollte frühzeitig verfasst werden, denn selbst in jungen Jahren kann man durch eine schwere Krankheit oder durch einen schweren Unfall ein schwerer Pflegefall werden und eine lebensbedrohliche Notsituation eintreten. Wer dann keine Patientenverfügung hinterlegt hat, kann dann seinen eigenen Willen nicht mehr artikulieren.

 

Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben. Entwicklungen im medizinischen Fortschritt wie auch zahlreiche Änderungen im Patientenrecht machen die Patientenverfügung zu einem „lebendigen Produkt“. Im Rahmen des BS-Vollmachten-Update-Service werden Änderungen und Aktualitäten automatisch erledigt.

 

 

Patientenverfügung